- Zweckzuweisung
- ⇡ Lenkungszuweisung, die nur für bestimmte vom Zweckzuweisungsgeber festgelegte Zwecke gewährt werden. Z. werden von den Ländern an die Gemeinden (kommunaler Finanzausgleich) und vom Bund an die Länder (⇡ Finanzhilfe, ⇡ Gemeinschaftsaufgaben) gewährt.- Von den Zweckzuweisungsempfängern wird die Zweckbindung i.Allg. kritisiert, da sie deren Entscheidungsspielraum einschränkt; von den Zweckzuweisungsgebern wird sie als Mittel zur beabsichtigten Beeinflussung gerechtfertigt.
Lexikon der Economics. 2013.