Zweckzuweisung

Zweckzuweisung
Lenkungszuweisung, die nur für bestimmte vom Zweckzuweisungsgeber festgelegte Zwecke gewährt werden. Z. werden von den Ländern an die Gemeinden (kommunaler Finanzausgleich) und vom Bund an die Länder ( Finanzhilfe,  Gemeinschaftsaufgaben) gewährt.
- Von den Zweckzuweisungsempfängern wird die Zweckbindung i.Allg. kritisiert, da sie deren Entscheidungsspielraum einschränkt; von den Zweckzuweisungsgebern wird sie als Mittel zur beabsichtigten Beeinflussung gerechtfertigt.

Lexikon der Economics. 2013.

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